ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DIJKSTRA PLASTICS B.V.
In diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wird unter den nachstehenden Begriffen Folgendes verstanden:
Verkäufer: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Dijkstra Plastics B.V. mit satzungsgemäßem Sitz in Haaksbergen, die Niederlande, als Verwender dieser AGB.
Abnehmer: jede juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen oder von diesem ein Vertragsangebot erhalten hat
Ware: alle für den Abnehmer hergestellten und/oder diesem gelieferten Sachen
2.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und weiteren Rechtsverhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer.
2.2 Allgemeine Geschäfts‑/Einkaufsbedingungen des Abnehmers gelten nicht zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer und werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt.
2.3 Von diesen AGB kann nur durch vorherige schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.
2.4 Wird gerichtlich festgestellt, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB den Abnehmer unangemessen benachteiligen, so sind die jeweiligen Bestimmungen im Lichte der übrigen Bestimmungen der AGB auszulegen. Die gerichtliche Feststellung, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB den Abnehmer unangemessen benachteiligen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3.1 Sofern in der Offerte oder dem Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle vom Verkäufer unterbreiteten Offerten und Angebote unverbindlich.
3.2 Sofern nicht anders angegeben, ist eine vom Verkäufer unterbreitete Offerte 30 Tage gültig.
3.3 Hat der Verkäufer zur Unterbreitung der Offerte Kosten aufwenden müssen, so ist er befugt, dem Abnehmer alle Kosten in Rechnung zu stellen, die er hat aufwenden müssen, um die Offerte aufstellen zu können.
4.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Abnehmer schriftlich die Annahme der Offerte des Verkäufers erklärt.
4.2 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags kommen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers zustande.
4.3 Unbeschadet der dem Verkäufer weiter zustehenden Rechte und der weiteren Bestimmungen dieser AGB und unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz kann der Verkäufer ohne Anrufung der Gerichte durch schriftliche Erklärung außergerichtlich die Vertragserfüllung aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn
4.4 Der Abnehmer ist verpflichtet, auf entsprechendes Verlangen des Verkäufers Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu leisten.
5.1 Sofern von den Parteien nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen des Verkäufers DDP gemäß der letzten Fassung der Incoterms.
5.2 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sobald diese ihm vertragsgemäß oder auf Abruf zur Verfügung gestellt wird.
5.3 Verweigert der Abnehmer die Annahme oder versäumt er, die für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers gelagert. Der Abnehmer trägt in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, darunter auf jeden Fall die Lagerkosten.
5.4 Eine vereinbarte Lieferfrist stellt keine Verfallsfrist dar. Bei nicht fristgemäßer Lieferung hat der Abnehmer den Verkäufer deshalb unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung schriftlich zu mahnen.
5.5 Es steht dem Verkäufer offen, die Ware in Teilen zu liefern. Wird die Ware in Teilen geliefert, so ist der Verkäufer befugt, jede Teillieferung einzeln in Rechnung zu stellen.
6.1 Alle technischen Anforderungen, die der Abnehmer abweichend von den üblichen Anforderungen an die zu liefernde Ware stellt, sind vom Abnehmer bei Vertragsschluss ausdrücklich anzugeben.
6.2 Bei Lieferung oder Nutzung der vom Verkäufer zu liefernden Ware außerhalb der Niederlande ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die zu liefernde Ware den technischen Anforderungen oder Normen genügt, wie sie nach den Gesetzen oder Vorschriften des Landes gelten, in das die Ware geliefert bzw. in dem sie genutzt werden soll, allerdings nur dann, wenn der Abnehmer diese technischen Anforderungen oder Normen dem Verkäufer rechtzeitig mitgeteilt hat und in den Vertrag hat aufnehmen lassen. Die Nicht (rechtzeitige) Erfüllung der im vorherigen Satz genannten Verpflichtungen des Abnehmers erfolgt auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht.
7.1 Dem Abnehmer ist bekannt, dass der Verkäufer zwecks einer möglichst optimalen Vertragserfüllung Dritte bzw. deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann.
7.2 Der Verkäufer ist bemüht, den Vertrag nach besten Kräften zu erfüllen. Er kann jedoch auf keinen Fall zur Vertragserfüllung verpflichtet werden, wenn dadurch Rechte verletzt werden oder gegen gesetzliche Verpflichtungen oder die im gesellschaftlichen Verkehr nach Gewohnheitsrecht herrschenden Auffassungen verstoßen wird.
7.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, gegenüber den Angaben in der Offerte oder dem Angebot geringfügige Änderungen des Vertrags vorzunehmen, ohne dass er deswegen schadensersatzpflichtig und/oder der Abnehmer deswegen berechtigt wäre, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vertragsauflösung zu erwirken.
7.4 Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Aufdruck, Farbe, Stärke und Gewicht, sonstiger Abmessungen und Maße sowie Güte und Verarbeitung der gelieferten Materialien berechtigen den Abnehmer nicht, die Annahme der Ware zu verweigern, den Vertrag aufzulösen bzw. die Vertragsauflösung zu erwirken und/oder Schadensersatz gegen den Verkäufer geltend zu machen.
7.5 Liegt dem Angebot des Verkäufers über eine Ware ein Muster zugrunde, so orientiert sich die vom Verkäufer zu liefernde Ware lediglich an dem Muster. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, gegenüber dem jeweiligen Muster geringfügige Änderungen an der Ware vorzunehmen, ohne dass er deswegen schadensersatzpflichtig und/oder der Abnehmer deswegen berechtigt wäre, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vertragsauflösung zu erwirken.
7.6 Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung benötigt, sowie ihm alle notwendigen Informationen zu erteilen. Der Abnehmer gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Verkäufer von ihm oder in seinem Auftrag gemachten Angaben und erteilten Informationen. Die Nicht (rechtzeitige) Erfüllung der im diesen Artikel genannten Verpflichtungen des Abnehmers erfolgt auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht.
8.1 Alle vereinbarten Preise lauten in Euro, sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der darauf zu entrichtenden Umsatzsteuer und weiterer Kosten (wie beispielsweise Verpackungskosten), es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8.2 Alle im Zuge behördlicher Maßnahmen (wie beispielsweise Sicherheitsvorschriften) anfallenden Kosten gehen auf Rechnung des Abnehmers.
8.3 Erhöhen sich im Zeitraum zwischen der Unterbreitung bzw. Annahme der Offerte oder des Angebots und der Lieferung oder während der gegebenenfalls geltenden Fristen die Selbstkostenpreise (wie beispielsweise im Zuge behördlicher Maßnahmen, rohes Material oder durch Gehälter oder Einfuhrzölle), so ist der Verkäufer zu einer entsprechenden Erhöhung des dem Abnehmer zu berechnenden Preises berechtigt.
8.4 Der Verkäufer hat das Recht, vor Lieferung der Ware eine Abschlagszahlung vom Abnehmer zu verlangen.
8.5 Offensichtliche Rechenfehler des Verkäufers können von ihm jederzeit korrigiert werden.
9.1 Sofern von den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, haben alle Zahlungen binnen 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne irgendwelchen Anspruch des Abnehmers auf Ermäßigung, Aufschub oder Aufrechnung zu erfolgen.
9.2 Erfüllt der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Sinne des vorangegangenen Absatzes nicht oder nicht ordnungsgemäß, so ist er im Verzug, ohne dass es dazu einer näheren Mahnung bedarf. Der Verkäufer hat sodann das Recht, dem Abnehmer ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung monatlich Zinsen in Höhe von vier Prozentpunkten über den gesetzlichen Handelszinsen auf den offen stehenden Betrag zu berechnen. Ein Teil eines Kalendermonats gilt in diesem Zusammenhang als vollständigen Kalendermonat.
9.3 Alle Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Eintreibung von Forderungen gehen auf Rechnung des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten werden unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den darüber hinausgehenden Schaden gegen den Abnehmer geltend zu machen, auf 15 % des Rechnungsbetrags festgesetzt. Zahlungseingänge des säumigen Abnehmers werden sodann zuerst auf diese außergerichtlichen Kosten und Zinsen und anschließend auf den Restbetrag der ältesten offen stehenden Rechnungen angerechnet.
9.4 Bei Liquidation des Abnehmers oder Eröffnung des Insolvenz‑ oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind die Forderungen gegen den Abnehmer sofort fällig.
10.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der dem Abnehmer von ihm gelieferten oder noch zu liefernden Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die Ware vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt zudem hinsichtlich aller Forderungen, die der Verkäufer aus dem Vertrag gegen den Abnehmer haben sollte.
10.2 Der Abnehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt aufzubewahren und als das Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen.
10.3 Für den Fall, dass der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß erfüllt und/oder der Verkäufer gute Gründe hat, dies zu befürchten, und/oder in den Fällen im Sinne von Artikel 4.3 dieser AGB ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Inanspruchnahme Dritter (wie beispielsweise Anrufung der Gerichte) zurückzunehmen. Dazu erteilt der Abnehmer dem Verkäufer die Zustimmung, den Besitz der jeweiligen Ware zu erlangen und dazu die Räumlichkeiten, in denen sich die jeweilige Ware befindet, sowie solche, die dazu Zugang geben, zu betreten.
10.4 Machen Dritte Rechte an der unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Ware geltend, so ist der Abnehmer verpflichtet, den Verkäufer davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
10.5 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Brand‑, Explosions‑ und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer auf erste Anforderung Einsicht in die entsprechenden Versicherungsscheine zu gewähren.
10.6 Für den Fall, dass der Verkäufer die Ware aufgrund dieses Artikels zurücknimmt, stellt er eine Gutschriftanzeige über den Marktwert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme aus.
10.7 Für den Fall, dass der Abnehmer die Ware an Dritte weiterverkauft und der Kaufpreis für die Ware noch nicht (vollständig) gezahlt wurde, ist der Abnehmer verpflichtet, dem Verkäufer die Forderungen gegen diese Dritten zu verpfänden. Der Abnehmer ist nicht befugt, Dritten die Ware zu verpfänden oder daran irgendwelche weiteren Rechte zu begründen.
11.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Lieferung zu prüfen.
11.2 Reklamationen/Beanstandungen wegen Fehlmengen, Mängeln, Abweichungen von den angegebenen Spezifikationen oder äußerlich wahrnehmbarer Beschädigungen sind vom Abnehmer auf den von ihm abgezeichneten Frachtbriefen genau zu vermerken. Der Abnehmer ist zur Reklamation nicht berechtigt, sofern die vom Verkäufer gelieferte Ware Abweichungen aufweist, die branchenüblich toleriert werden. Reklamationen/Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb acht Tagen nach Lieferung der Ware per Einschreiben beim Verkäufer vorzubringen.
11.3 Verborgene Mängel sind dem Verkäufer innerhalb acht Tagen nach deren Feststellung, jedoch spätestens drei Monate nach dem Lieferdatum per Einschreiben anzuzeigen. Reklamationen sind vom Abnehmer genau zu begründen.
11.4 Reklamationen berechtigen den Abnehmer nicht, die Zahlung dessen, was er dem Verkäufer schuldet, auszusetzen.
11.5 Ist die Reklamation nach Auffassung des Verkäufers begründet, so wird er nach seinem Ermessen entweder die gelieferte Ware nachbessern oder eine Nachlieferung vornehmen oder die gelieferte Ware gegen Rücklieferung der ursprünglich gelieferten Ware kostenlos ersetzen.
11.6 Reklamationen wegen des Rechnungsbetrags sind innerhalb zehn Tagen nach Ausstellung der jeweiligen Rechnung per Einschreiben beim Verkäufer vorzubringen.
11.7 Die in diesem Artikel genannten Fristen stellen Verfallsfristen im Sinne von Artikel 6:89 des niederländischen BGB dar. Eine nicht fristgemäße Beanstandung führt zum Verfall der Rechte.
12.1 Dem Abnehmer ist bekannt, dass sowohl dem Verkäufer selber als auch Dritten geistige Eigentumsrechte an den im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, Modellen, Mustern, Bildzeichen, Broschüren, Abbildungen usw. sowie an daraus hergeleiteten Gegenständen zustehen können, die von ihm zu beachten sind und nicht verletzt werden dürfen.
12.2 Es ist dem Abnehmer ausdrücklich untersagt, diese Unterlagen, Materialien und/oder Waren sowie Werbematerial ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu anderen als den im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Abnehmer genannten Zwecken zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst wie zu überlassen.
12.3 Wird dem Abnehmer eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte/geistiger Eigentumsrechte im oben beschriebenen Sinne bekannt, so hat er den Verkäufer davon unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet der Abnehmer dem Verkäufer ohne Anspruch auf Ermäßigung oder Aufrechnung eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 100000,00 € unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
12.4 Der Abnehmer gewährleistet dem Verkäufer, dass er zur Nutzung der von ihm an Verkäufer zur Verfügung gestellten Materialien, Modelle, Muster, Bildzeichen, Abbildungen usw. sowie der daraus hergeleiteten Gegenstände berechtigt ist. Der Abnehmer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nutzung der vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Materialien ergeben könnte.
13.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Fahnen‑, Korrektur‑ oder sonstigen Probeabzüge, die er gegebenenfalls auf Verlangen vom Verkäufer erhalten hat, sorgfältig auf Fehler und Mängel hin zu prüfen und mit gehöriger Eile korrigiert oder für richtig befunden an den Verkäufer zurückzuschicken.
13.2 Werden die vom Verkäufer erhaltenen Fahnen‑, Korrektur‑ oder sonstigen Probeabzüge für richtig befunden durch den Abnehmer, so gilt damit als anerkannt, dass die den Probeabzügen vorangegangenen Arbeiten vom Verkäufer richtig ausgeführt wurden.
13.3 Der Verkäufer haftet nicht für Abweichungen, Fehler und Mängel, die in den vom Abnehmer für richtig befundenen oder korrigierten Probeabzügen unbemerkt geblieben sind.
13.4 Jeder auf Verlangen des Abnehmers angefertigte Probeabzug wird zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Kosten der Probeabzüge im Preis inbegriffen sind.
14.1 Die Haftung des Verkäufers für alle unmittelbaren Schäden, die auf eine mangelhafte Vertragserfüllung zurückzuführen sind oder damit unmittelbar zusammenhängen oder aus einer (unerlaubten) Handlung des Verkäufers erwachsen, ist nach Maßgabe der im Übrigen in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen auf jeden Fall auf den Nettorechnungsbetrag über die mangelhafte Ware beschränkt.
14.2 Der Verkäufer haftet auf keinen Fall für mittelbare Schäden, darunter Verdienst‑ und Gewinnausfall, Folgeschäden, Schäden infolge einer Betriebsunterbrechung oder ‑störung, Produktions‑ und Arbeitsausfall und/oder vergeblich aufgewendete Arbeitskosten, und Kosten seitens des Abnehmers.
14.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die von seinen Beschäftigten oder von Lieferanten oder Dritten verursacht werden, die im Rahmen einer vertragsgemäßen Lieferung der Ware von ihm notwendigerweise in Anspruch genommen werden, darunter Transportschäden und die Folgen einer Überschreitung des Datums der Vertragserfüllung oder Musterlieferung.
14.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf die Fehlerhaftigkeit der vom Abnehmer erteilten Informationen zurückzuführen sind.
14.5 Der Verkäufer haftet nicht für Druck‑ oder Schreibfehler in Abbildungen und Broschüren oder auf Etiketten.
14.6 Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Abnehmer und/oder ein Vertragspartner des Abnehmers die Nutzungsvorschriften für die Ware (wie beispielsweise Sicherheitsvorschriften und Lagerempfehlungen) missachtet.
14.7 Der Abnehmer ist verpflichtet, im Falle von Schäden, für die der Verkäufer dem Abnehmer nach diesen AGB nicht haftet, den Verkäufer von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen oder ihn entsprechend zu entschädigen, es sei denn, die Schäden
15.1 Unter höherer Gewalt wird in diesen AGB jeder vom Willen des Verkäufers unabhängige Umstand verstanden – auch wenn dieser beim Zustandekommen des Vertrags bereits vorhersehbar war –, der die Vertragserfüllung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich macht; sofern diese nicht bereits darunter fallen, gehören nachdrücklich zu höheren Gewalt ebenfalls (Bürger‑)Krieg, Kriegsgefahr, Arbeitsniederlegung, Ausschluss, Transportschwierigkeiten, Rohstoffmängel, Brand und weitere schwere Betriebsstörungen beim Verkäufer oder bei seinen Lieferanten.
15.2 Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen infolge höherer Gewalt im Sinne des vorangegangenen Absatzes dieses Artikels nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, so wird die Erfüllung der Verpflichtungen ausgesetzt, bis der Verkäufer wieder in der Lage ist, den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen.
15.3 Für den Fall, dass der Verkäufer seine Verpflichtungen beim Eintritt höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil einzeln in Rechnung zu stellen. Der Abnehmer ist sodann verpflichtet, die Rechnung zu bezahlen, als handelte es sich um einen Einzelvertrag.
15.4 Gerät der Verkäufer infolge höherer Gewalt in Verzug, so verlängert sich die Lieferfrist erforderlichenfalls auf jeden Fall um drei (3) Monate, ohne dass der Verkäufer oder der Abnehmer zur (teilweisen) Vertragsauflösung berechtigt und der Verkäufer dem Abnehmer in irgendeiner Höhe schadensersatzpflichtig wäre.
16.1 Der Verkäufer ist befugt, einseitig Änderungen dieser AGB vorzunehmen. Änderungen werden zu dem angekündigten Wirkungsdatum wirksam. Der Verkäufer wird dem Abnehmer die geänderten AGB zusenden
17.1 Auf diese AGB sowie alle diesen AGB ganz oder teilweise unterliegenden Verträge und sich daraus ergebenden Folgeverträge ist niederländisches Recht anwendbar.
17.2 Diese AGB wurden in niederländischer Sprache abgefasst. Bei der Übersetzung der AGB in eine andere Sprache ist die niederländische Sprachfassung maßgeblich, und die verwendeten Begriffe sind nach Maßgabe der niederländischen Rechtsordnung zu lesen und zu verstehen.
17.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem diesen AGB ganz oder teilweise unterliegenden Vertrag oder sich daraus ergebenden Folgevertrag entstehen sollten, ist der Gerichtsbezirk des zuständigen Gerichts in Almelo.
Version: 1. Mai 2021
BRCGS ist ein Standard für Lebensmittelsicherheit. Die Norm beschreibt die Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsanforderungen für lebensmittelverarbeitende Betriebe, die direkt an den Einzelhandel liefern. Denken Sie auch an Verpackungsmaterialien für Lebensmittel.
Von der „Stichting Certificatie Voedselveiligheid“ ( niederländische Stiftung für Lebensmittelsicherheitszertifizierung, abgekürzt: SCV) wurde der Standard FSSC 22000 ins Leben gerufen. Als lebensmittelorientierte Variante des Standards ISO 22000 wurde dieses Zertifizierungsprogramm als weltweite Richtlinie für Lebensmittelsicherheit und -qualität in verschiedenen Branchen erstellt. Dieser Standard konzentriert sich auf die gesamte Produktionskette und eignet sich daher hervorragend für eine internationale Harmonisierung. Nicht zuletzt auch aufgrund der Anerkennung durch die GFSI. Zusätzlich zur Verbindung mit ISO 22000 ist FSSC 22000 in vielen Punkten vergleichbar mit den HACCP-Kriterien, was diesen zu einer guten Variante mit dem Besten aus beiden Welten dieser Programmen macht. Aufgrund des international anerkannten Charakters des FSSC und des kettenweiten Ansatzes innerhalb dieses Zertifizierungsprogramms sehen wir in diesem Standard ein starkes Managementsystem für die Lebensmittelsicherheit.